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Herrliches Ferienhaus mit Schwimmbad in Altea!

 

Allgemeine Mietbedingungen

Bestätigung und Inhalt des Vertrages.

1.1 Ein Vertrag wird durch eine telefonische, schriftliche oder elektronische (Internet/E-Mail-) Buchung bei Villa-Altea geschlossen.
1.2 Mit der Buchung bietet der Mieter Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an, wobei sich der Mieter bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Vermieter bindet. Villa-Altea bestätigt eine Buchung durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Die Versendung der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages erfolgt per E-Mail.
1.3 Das Ferienhaus darf mit maximal die Personenzahl in der Buchungsbestätigung bewohnt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. 1 Kind bis 2 Jahren kann zusatzlich im Haus verbleiben. Eine Überbelegung bedarf der Zustimmung von Villa-Altea und kann eine Erhöhung des Mietpreises zur Folge haben.
1.4 Von Villa-Altea verschickte Buchungsbestätigungen enthalten alle relevanten Daten für den Aufenthalt im Ferienhaus. Zur Gewährleistung einer korrekten Buchung und um Missverständnisse zu vermeiden, verpflichtet sich der Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung sofort die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten zu kontrollieren und eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung gegenüber Villa-Altea mitzuteilen. Beim Unterlassen einer solchen fristgerechten Mitteilung ist der Mieter nicht befugt, sich auf Unvollständigkeiten oder Fehler der Buchungsbestätigung zu berufen.

Preise und Bezahlungen.

2.1 Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Nicht eingeschlossen sind die Kosten einer Schadenversicherung, einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung und eventuelle andere Kosten.
2.3 Eine Anzahlung von 30% des kompletten Mietbetrages ist 7 (sieben) Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
2.4 Der Restbetrag ist 6 (sechs) Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.
2.5 Bei kurzfristigen Buchungen (ab 42 Tagen vor Reiseantritt) wird der gesamte Mietbetrag bei Vertragsabschluss fällig.
2.6 Der vollständige Mietpreis ist vor Reiseantritt bzw. Mietbeginn zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung seitens Villa-Altea. Kein Geld wird storniert

Kaution.

3.1 Der Mieter ist zur Leistung einer Kaution an den Eigentümer verpflichtet.
3.2 Die Rückgabe der Kaution erfolgt 2 Wochen nach der Abreise, nachdem eine Kontrolle des Mietobjektes mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt worden ist. Die eventuelle Schäden und Energiekosten werden von der Kaution abgezogen.

Rechte und Pflichten des Mieters.

4.1 Der Mieter muss die Ankunftszeiten gut beachten die im Aufenthaltsschein werden genannt. Bei Ankunft außerhalb des genannten Zeitraums muss der Mieter mit dem Hausverwalter selbst einen Termin vereinbaren
4.2 Der Mieter hat, wie in der Buchungsbestätigung festgelegt wurde, das Ferienhaus vor erwähntem Zeitpunkt zu verlassen. Bei einer verspäteten Abreise hat der Mieter einen weiteren Mietpreis pro Tag zu zahlen.
4.3 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
4.4 Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm oder von seinen Mitmietern an dem Mietobjekt oder dem Inventar verursacht wurden. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstandenen Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

Widerruf durch Mieter.

5.1 Im Falle des Rücktritts vom Vertrage bis spätestens 43 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren in Höhe der Anzahlung zu entrichten
5.2 Im Falle des Rücktritts vom Vertrage zwischen 42 Tage und 1 Tag vor Mietbeginn sind Gebühren in Höhe von 90% zu entrichten.
5.3 Beim Rücktritt am Tag des Mietbeginns ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu entrichten.
5.4 Bei Umbuchung des Mietverhältnisses bis spätestens 150 Tage vor Mietbeginn sind Gebühren in Höhe von €50,- zu entrichten. Danach ist eine Änderung des Mietvertrages nicht mehr möglich.

Ansprüche des Mieters im Fall der Schlechterfüllung.

6.1 Der Mieter hat eine Beschwerde unverzüglich gegenüber dem Verwalter mitzuteilen. Der Verwalter wird versuchen, die Störung umgehend vor Ort zu beseitigen.
6.2 Wird der Mietvertrag durch den Mangel ganz erheblich beeinträchtigt, so steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
6.3 Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6.4 Anspruche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen aus dem Mietvertrag hat der Mieter innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietvertrages gegenüber Villa-Altea schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Villa-Altea ist haftbar für Vergütung von maximal dem Mietbetrag.

Rücktritt und Kündigung durch Villa-Altea.

7.1 Villa-Altea kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder den Mietvertrag kündigen:
a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Mieter die Durchführung des Mietvertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
7.2 Kündigt Villa-Altea den Mietvertrag nach Punkt a.), so ist der Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit fällig. Tritt Villa-Altea nach Punkt b.) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt Villa-Altea den Mietvertrag nach Punkt b.) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von Vermieter entspricht.

Haftung Villa-Altea

8.1 Villa-Altea haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses und der ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden.
8.2 Villa-Altea haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft von allen Einrichtungen, für die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Weiterhin ist die Haftung ausgeschlossen für Bau- und Straßenarbeiten.
8.3 Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei „höherer Gewalt“ (Krieg, Streiks, Militärübungen, Naturkatastrophen, u. a.).

Es gilt das niederländische Recht.